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   BSG, 16.12.1975 - 11 RA 208/74   

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https://dejure.org/1975,3663
BSG, 16.12.1975 - 11 RA 208/74 (https://dejure.org/1975,3663)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1975 - 11 RA 208/74 (https://dejure.org/1975,3663)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 208/74 (https://dejure.org/1975,3663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung - Ausfallzeit - Abschluß einer Hochschulausbildung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.07.1959 - 4 RJ 239/57
    Auszug aus BSG, 16.12.1975 - 11 RA 208/74
    Da der Erstattungsantrag erst nach Inkrafttreten des une gestellt ist und dieses für Erstettungen keine Ubergangsvorschriften enthält, ist der Erstattungsanspruch nach 5 82 Abs. 1 AVG i.d.F. des REG zu beurteilen (vgl. BSG 10, 127, 129).

    Wie das Bundessozislgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, entsteht hiernach der Erstattungsanspruch mit der Stellung des Antrags, sofern zu diesen Zeitpunkt die übrigen Anspruchsvbreussetzungen er£üllt sind (BSG 10, 127, 129; SozR urn. 14 "15 zu 5 45a; EVO).

  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R

    Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet

    Der Bescheid ist ebenso wie der entsprechend § 96 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens gewordene Rentenbescheid vom 30. Juli 1997 (vgl BSG Urteil vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 73/91 - SozR 2200 § 1259 Nr. 14 mwN) insoweit rechtswidrig, als darin nicht alle im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten der Klägerin als deutsche Zeiten berücksichtigt sind.
  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

    Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259; BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).
  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87

    Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung

    Gleichzubehandeln ist ein Studium, in dem ein Prüfungsabschluß zwar möglich war, jedoch üblicherweise nicht abgelegt wurde (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 mwN), sofern jedenfalls die Mindeststudienzeit zurückgelegt war (BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 vgl für den Fall einer Lehre ohne vorgeschriebene Abschlußprüfung: Kaltenbach/Maier Anm BV 3.5 zu § 36 AVG in: Koch/Hartmann/v. Altrock/Fürst, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Kommentar, Stand September 1986; Bley/Lilge, Anm 16 zu § 36 AVG in: RVO- Gesamtkommentar, Stand Oktober 1986; Kommentar zur Reichsversicherungsordnung, herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Stand Juli 1987, Anm 19 zu § 1259 RVO/§ 36 AVG; Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, Stand August 1987, Anm 7 zu § 1259 RVO; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Stand Februar 1987, Anm 10 zu § 1259 RVO/§ 36 AVG; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1987, Band III S 700 m I jeweils mwN).
  • BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85

    Ausbildungsausfallzeit - Hochschulausbildung im Ausland - Inländische Ausbildung

    Der erforderliche Abschluß umfaßt nicht die Forderung, daß der Versicherte den erlernten Beruf oder einen artverwandten Beruf später ergreift; umgekehrt wird der erforderliche Abschluß auch nicht dadurch ersetzt, daß die erworbenen Kenntnisse im späteren Berufsleben wertvoll waren (SozR 2200 § 1259 Nr. 14).
  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87

    Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche

    Ebensowenig reicht es aus, daß die ohne Prüfung beendete Hochschulausbildung für die spätere berufliche Tätigkeit Voraussetzung oder auch nur vorteilhaft war (BSG SozR Nr. 61 zu § 1259; SozR 2200 § 1259 Nr. 14; vgl auch BSG Urteil vom 18. März 1982 - 11 RA 32/81 - mit ablehnender Besprechung von Tannen in DRV 1982, 353 ff).
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